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Die Anforderung
besteht darin, dass die Eltern die gewünschte Fremdsprache auf einem bestimmten Niveau beherrschen (d.h., ab Stufe B2 nach dem Common European Framework of Reference for Languages).

LLP EU


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben..